Wichtige Hinweise

Ausländische Jagdgäste dürfen nur im Besitz eines mit dem Jagdbüro St. George abgeschlossenen Jagdvertrages sowie von dem Ministerium für Landwirtschaft ausgestellten, gültigen ungarischen Jagdscheines an einer Jagd in Ungarn teilnehmen.

Die Jäger sind verpflichtet, den ungarischen Jagdschein, den Europäischen Waffenpass sowie alle Waffendokumente während des ungarischen Jagdaufenthaltes bei sich zu tragen.

Jeder Jäger darf in Ungarn nur mit eigenen Waffen die Jagd ausüben.

Für jeden ausländischen Jäger muss vor Jagdbeginn eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen sowie eine Abschussliste ausgestellt werden. Der Jagdgast ist verpflichtet, mindestens 15 Tage vor Jagdbeginn dem St. George Jagdbüro die Teilnehmerliste mit den nötigen Daten zurückzusenden, damit das Jagdbüro die zur Jagd nötigen Unterlagen ausstellen kann.

Der Jagdgast darf nur das vom Begleitjäger vorgezeigte und angesprochene Wild erlegen.

Falls geschütztes Wild geschossen wird, ist der Naturschutzwert durch den Jagdgast zu bezahlen.

dis12 

Jede, in Ungarn erbeutete Trophäe muss bei der Landes-Trophäenbewertungsstelle zur Bewertung vorgelegt werden.

Die Jagdgäste sind verpflichtet, sofort nach der Jagd die Rechnung des St. George Jagdbüros in EUR zu begleichen. Kreditkarten können nicht angenommen werden.

Die Rechnung wird in EUR erstellt. Die Bezahlung der Rechnung kann in Bar oder mit Schecks, in Ausnahmefällen mit nachträglicher Banküberweisung erfolgen. Kreditkarten können nicht angenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass wir bei Scheck-Zahlungen einen Zuschlag von EUR 18 pro Scheck berechnen und nur eine spesenfreie Überweisung akzeptieren.